Bartenwetzer Immobilien + Herz 24
Ihr fairer Partner für Seniorenbetreuung
 

• Die Kosten werden Ihnen direkt von unseren polnischen Partneragenturen jeden Monat in Rechnung gestellt.
• Dazu kommen noch Kost & Logis für die Betreuungskraft.
• Die Reisekosten werden entweder nach Aufwand oder pauschal als Teil der monatlichen Betreuungskostens abgerechnet.
• Für unsere Vermittlungs- und Beratungsdienste erheben wir eine Vermittlungsgebühr. Sie beinhaltet eine Beratung und Betreuung bis zu einem Jahr und wird erst nach Vertragsabschluss fällig. Bis dahin ist unsere Beratung für Sie kostenfreier Service.
• Wir übernehmen für Sie die Vertragsverhandlungen mit ausgesuchten polnischen Pflegediensten
und stehen Ihnen während der gesamten Laufzeit des begründeten Vertragsverhältnisses mit Rat und Tat zur Seite.
• Sollen Sie mit einer Firma einmal nicht zufrieden sein, können wir auf Betreuungskräfte eines anderen Dienstleisters zurückgreifen.


HILFREICHE LINKS:
§ 33 – Einkommensteuergesetz (EStG) – Außergewöhnliche Belastungen
§  35a – Einkommensteuergesetz (EStG) – Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

 
 
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